Häufige Fragen zum Verkauf vermieteter Wohnungen
Muss ich den Mieter kündigen, bevor ich verkaufe?
Nein. Der Mietvertrag geht nach §566 BGB automatisch auf den Käufer über. Sie können die Wohnung verkaufen, ohne den Mieter zu kündigen. Das ist bei Kapitalanlegern sogar erwünscht, weil ein laufendes Mietverhältnis sofortige Mieteinnahmen bedeutet.
Wie wirkt sich die Vermietung auf den Verkaufspreis aus?
Vermietete Wohnungen erzielen in Berlin und Potsdam typischerweise 10 bis 25 Prozent weniger als vergleichbare leerstehende Einheiten. Entscheidend ist die Mietrendite: Je höher die Miete im Verhältnis zum Kaufpreis, desto attraktiver für Anleger. Bei marktgerechter Miete und gutem Mietvertrag fällt der Abschlag geringer aus.
Wer kauft vermietete Wohnungen in Berlin und Potsdam?
In erster Linie Kapitalanleger, die eine stabile Mietrendite suchen. Das können private Investoren, Bestandshalter oder institutionelle Käufer sein. Eigennutzer kommen selten in Frage, weil sie die Wohnung erst nach Eigenbedarfskündigung mit gesetzlicher Frist selbst nutzen könnten.
Was passiert mit der Mietkaution beim Verkauf?
Die Mietkaution geht auf den Käufer über. Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, dem Käufer die Kaution auszuhändigen oder zu verrechnen. Das wird im Kaufvertrag geregelt. Ich achte darauf, dass dieser Punkt klar formuliert ist.
Fällt Spekulationssteuer an?
Wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, kann Spekulationssteuer nach §23 EStG anfallen. Das gilt besonders für Anlegerwohnungen, die nie selbst bewohnt wurden. Die Steuer wird auf den Veräußerungsgewinn berechnet. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.
Wie lange dauert der Verkauf einer vermieteten Wohnung?
Durch mein Anleger-Netzwerk kann die Vermarktungsdauer kürzer sein als bei herkömmlichen Verkäufen. Rechnen Sie mit 2 bis 4 Monaten von der Bewertung bis zum Notartermin. Bei guter Mietrendite und attraktiver Lage geht es auch schneller.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Fragen zur Spekulationssteuer, Abschreibung oder mietrechtlichen Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.