Stand: August 2026
Ohne Finanzierung liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei rund 1,3 bis 1,6 Prozent des Kaufpreises. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich festgelegt, also bei jedem Notar gleich, und werden in aller Regel vom Kaeufer getragen. Unten finden Sie Richtwerte nach Kaufpreis, wer was zahlt und was bei einer Finanzierung dazukommt.
Kostenloses Erstgespräch anfragen Unverbindlich. Oder direkt anrufen: 0151 70566673Als Richtwert fuer einen Kauf ohne Finanzierung koennen Sie mit rund 1,3 bis 1,6 Prozent des Kaufpreises fuer Notar und Grundbuch zusammen rechnen.
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte, berechnet aus der Gebuehrentabelle des GNotKG fuer einen einfachen Kauf ohne Darlehen. Enthalten sind die Kaufvertragsbeurkundung, die Vollzugs- und Betreuungsgebuehr sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Notargebuehren, dazu die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
| Kaufpreis | Notar (ca., inkl. MwSt) | Grundbuch (ca.) | Gesamt (ca.) | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 Euro | 2.480 Euro | 675 Euro | 3.160 Euro | 1,6 % |
| 300.000 Euro | 3.550 Euro | 975 Euro | 4.530 Euro | 1,5 % |
| 400.000 Euro | 4.355 Euro | 1.200 Euro | 5.555 Euro | 1,4 % |
| 500.000 Euro | 5.160 Euro | 1.425 Euro | 6.585 Euro | 1,3 % |
| 600.000 Euro | 5.870 Euro | 1.625 Euro | 7.500 Euro | 1,25 % |
Richtwerte, keine verbindliche Rechnung. Der prozentuale Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis, weil die GNotKG-Gebuehren degressiv verlaufen. Bei einer Finanzierung mit eingetragener Grundschuld kommen je nach Darlehenshoehe rund 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte dazu.
Grundlage ist der Kaufpreis als Geschaeftswert, dazu eine im GNotKG festgelegte Basisgebuehr, die je Leistung mit einem festen Faktor multipliziert wird.
Der Notar schlaegt zum Kaufpreis die passende 1,0-Gebuehr in der Gebuehrentabelle des GNotKG nach. Diese Basisgebuehr multipliziert er je nach Leistung: die Kaufvertragsbeurkundung mit dem Faktor 2,0, die Vollzugs- und die Betreuungsgebuehr mit je 0,5. Auf die Summe kommen Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer Finanzierung kommt die Grundschuldbestellung mit dem Faktor 1,0 hinzu, berechnet auf den Darlehensbetrag.
In der Praxis traegt der Kaeufer fast alle Kosten, der Verkaeufer meist nur die Loeschung einer alten Grundschuld.
| Kostenposition | Kaeufer | Verkaeufer |
|---|---|---|
| Kaufvertragsbeurkundung | ja | nein |
| Eigentumsumschreibung im Grundbuch | ja | nein |
| Auflassungsvormerkung | ja | nein |
| Grundschuld fuer das Kaeuferdarlehen | ja | nein |
| Loeschung alter Grundschuld | nein | ja |
Gesetzlich ist die Verteilung nicht zwingend vorgeschrieben, im Kaufvertrag kann etwas anderes vereinbart werden. Die gezeigte Aufteilung ist der bundesweite Standard.
Nein, es sind zwei getrennte Rechnungen von zwei Stellen.
Der Notar beurkundet und reicht die Unterlagen ein, seine Gebuehren enthalten 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das Grundbuchamt, ein staatliches Gericht, traegt die Eigentumsumschreibung ein und erhebt dafuer eine eigene Gebuehr ohne Mehrwertsteuer. Beide rechnen nach dem GNotKG, stellen aber getrennt in Rechnung.
Nein, die Gebuehren sind gesetzlich fixiert und bei jedem Notar gleich.
Das GNotKG schreibt die Saetze verbindlich vor, Rabatte sind nicht erlaubt. Beeinflussbar ist nur der Umfang: Wird kein Notaranderkonto benoetigt und erscheinen alle Beteiligten persoenlich, entfallen einzelne Zusatzgebuehren. Bei einer vermieteten Immobilie koennen die Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten steuerlich abgeschrieben werden, das klaeren Sie mit Ihrem Steuerberater.
Rechtsgrundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere die Gebuehrentabelle in Anlage 2 zu § 34 sowie das Kostenverzeichnis (KV Nr. 21100 Kaufvertrag, 21200 Grundschuld, 22110 Vollzug, 22200 Betreuung), abrufbar ueber gesetze-im-internet.de. Die Betraege in der Tabelle sind Richtwerte fuer einen einfachen Kauf ohne Finanzierung, gerundet. Stand August 2026.
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