Immobilie verkaufen › Notar- und Grundbuchkosten

Stand: August 2026

Was kosten Notar und Grundbuch beim Immobilienkauf?

Ohne Finanzierung liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei rund 1,3 bis 1,6 Prozent des Kaufpreises. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich festgelegt, also bei jedem Notar gleich, und werden in aller Regel vom Käufer getragen. Unten finden Sie Richtwerte nach Kaufpreis, wer was zahlt und was bei einer Finanzierung dazukommt.

Was kosten Notar und Grundbuch nach Kaufpreis?

Als Richtwert für einen Kauf ohne Finanzierung können Sie mit rund 1,3 bis 1,6 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen rechnen.

Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte, berechnet aus der Gebührentabelle des GNotKG für einen einfachen Kauf ohne Darlehen. Enthalten sind die Kaufvertragsbeurkundung, die Vollzugs- und Betreuungsgebühr sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Notargebühren, dazu die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Richtwerte Notar- und Grundbuchkosten ohne Finanzierung, berechnet nach GNotKG. Stand August 2026.
Kaufpreis Notar (ca., inkl. MwSt) Grundbuch (ca.) Gesamt (ca.) Anteil
200.000 Euro2.480 Euro675 Euro3.160 Euro1,6 %
300.000 Euro3.550 Euro975 Euro4.530 Euro1,5 %
400.000 Euro4.355 Euro1.200 Euro5.555 Euro1,4 %
500.000 Euro5.160 Euro1.425 Euro6.585 Euro1,3 %
600.000 Euro5.870 Euro1.625 Euro7.500 Euro1,25 %
Richtwerte, keine verbindliche Rechnung. Der prozentuale Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis, weil die GNotKG-Gebühren degressiv verlaufen. Bei einer Finanzierung mit eingetragener Grundschuld kommen je nach Darlehenshöhe rund 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte dazu.

Wie berechnen sich die Notarkosten?

Grundlage ist der Kaufpreis als Geschäftswert, dazu eine im GNotKG festgelegte Basisgebühr, die je Leistung mit einem festen Faktor multipliziert wird.

Der Notar schlägt zum Kaufpreis die passende 1,0-Gebühr in der Gebührentabelle des GNotKG nach. Diese Basisgebühr multipliziert er je nach Leistung: die Kaufvertragsbeurkundung mit dem Faktor 2,0, die Vollzugs- und die Betreuungsgebühr mit je 0,5. Auf die Summe kommen Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer Finanzierung kommt die Grundschuldbestellung mit dem Faktor 1,0 hinzu, berechnet auf den Darlehensbetrag.

Wer zahlt Notar und Grundbuch, Käufer oder Verkäufer?

In der Praxis trägt der Käufer fast alle Kosten, der Verkäufer meist nur die Löschung einer alten Grundschuld.

Übliche Verteilung der Kosten beim Immobilienkauf.
KostenpositionKäuferVerkäufer
Kaufvertragsbeurkundungjanein
Eigentumsumschreibung im Grundbuchjanein
Auflassungsvormerkungjanein
Grundschuld für das Käuferdarlehenjanein
Löschung alter Grundschuldneinja
Gesetzlich ist die Verteilung nicht zwingend vorgeschrieben, im Kaufvertrag kann etwas anderes vereinbart werden. Die gezeigte Aufteilung ist der bundesweite Standard.

Sind Notarkosten und Grundbuchkosten dasselbe?

Nein, es sind zwei getrennte Rechnungen von zwei Stellen.

Der Notar beurkundet und reicht die Unterlagen ein, seine Gebühren enthalten 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das Grundbuchamt, ein staatliches Gericht, trägt die Eigentumsumschreibung ein und erhebt dafür eine eigene Gebühr ohne Mehrwertsteuer. Beide rechnen nach dem GNotKG, stellen aber getrennt in Rechnung.

Kann man Notarkosten verhandeln oder sparen?

Nein, die Gebühren sind gesetzlich fixiert und bei jedem Notar gleich.

Das GNotKG schreibt die Sätze verbindlich vor, Rabatte sind nicht erlaubt. Beeinflussbar ist nur der Umfang: Wird kein Notaranderkonto benötigt und erscheinen alle Beteiligten persönlich, entfallen einzelne Zusatzgebühren. Bei einer vermieteten Immobilie können die Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten steuerlich abgeschrieben werden, das klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Quellen und Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere die Gebührentabelle in Anlage 2 zu § 34 sowie das Kostenverzeichnis (KV Nr. 21100 Kaufvertrag, 21200 Grundschuld, 22110 Vollzug, 22200 Betreuung), abrufbar über gesetze-im-internet.de. Die Beträge in der Tabelle sind Richtwerte für einen einfachen Kauf ohne Finanzierung, gerundet. Stand August 2026.

Dieser Beitrag stellt die allgemeine Rechtslage dar und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die genaue Rechnung stellt Ihnen Ihr Notar, steuerliche Fragen gehören zum Steuerberater.

Nächster Schritt

Kostenloses Erstgespräch

Sie planen einen Verkauf in Berlin oder Potsdam und wollen die Zahlen von Anfang an sauber haben? Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation ein, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Am schnellsten direkt am Telefon:

0151 70566673

Persönlich durch Michael Azzaro. Rückmeldung werktags innerhalb von 24 Stunden.

Telefon oder E-Mail genügt, damit ich Sie erreichen kann. Bitte keine vertraulichen Objekt- oder Finanzdaten über dieses Formular.

Anrufen Erstgespräch