Immobilie verkaufen › Notar- und Grundbuchkosten
Stand: August 2026
Was kosten Notar und Grundbuch beim Immobilienkauf?
Ohne Finanzierung liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei rund 1,3 bis 1,6 Prozent des Kaufpreises. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich festgelegt, also bei jedem Notar gleich, und werden in aller Regel vom Käufer getragen. Unten finden Sie Richtwerte nach Kaufpreis, wer was zahlt und was bei einer Finanzierung dazukommt.
Was kosten Notar und Grundbuch nach Kaufpreis?
Als Richtwert für einen Kauf ohne Finanzierung können Sie mit rund 1,3 bis 1,6 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen rechnen.
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte, berechnet aus der Gebührentabelle des GNotKG für einen einfachen Kauf ohne Darlehen. Enthalten sind die Kaufvertragsbeurkundung, die Vollzugs- und Betreuungsgebühr sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Notargebühren, dazu die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
| Kaufpreis | Notar (ca., inkl. MwSt) | Grundbuch (ca.) | Gesamt (ca.) | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 Euro | 2.480 Euro | 675 Euro | 3.160 Euro | 1,6 % |
| 300.000 Euro | 3.550 Euro | 975 Euro | 4.530 Euro | 1,5 % |
| 400.000 Euro | 4.355 Euro | 1.200 Euro | 5.555 Euro | 1,4 % |
| 500.000 Euro | 5.160 Euro | 1.425 Euro | 6.585 Euro | 1,3 % |
| 600.000 Euro | 5.870 Euro | 1.625 Euro | 7.500 Euro | 1,25 % |
Wie berechnen sich die Notarkosten?
Grundlage ist der Kaufpreis als Geschäftswert, dazu eine im GNotKG festgelegte Basisgebühr, die je Leistung mit einem festen Faktor multipliziert wird.
Der Notar schlägt zum Kaufpreis die passende 1,0-Gebühr in der Gebührentabelle des GNotKG nach. Diese Basisgebühr multipliziert er je nach Leistung: die Kaufvertragsbeurkundung mit dem Faktor 2,0, die Vollzugs- und die Betreuungsgebühr mit je 0,5. Auf die Summe kommen Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer Finanzierung kommt die Grundschuldbestellung mit dem Faktor 1,0 hinzu, berechnet auf den Darlehensbetrag.
Wer zahlt Notar und Grundbuch, Käufer oder Verkäufer?
In der Praxis trägt der Käufer fast alle Kosten, der Verkäufer meist nur die Löschung einer alten Grundschuld.
| Kostenposition | Käufer | Verkäufer |
|---|---|---|
| Kaufvertragsbeurkundung | ja | nein |
| Eigentumsumschreibung im Grundbuch | ja | nein |
| Auflassungsvormerkung | ja | nein |
| Grundschuld für das Käuferdarlehen | ja | nein |
| Löschung alter Grundschuld | nein | ja |
Sind Notarkosten und Grundbuchkosten dasselbe?
Nein, es sind zwei getrennte Rechnungen von zwei Stellen.
Der Notar beurkundet und reicht die Unterlagen ein, seine Gebühren enthalten 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das Grundbuchamt, ein staatliches Gericht, trägt die Eigentumsumschreibung ein und erhebt dafür eine eigene Gebühr ohne Mehrwertsteuer. Beide rechnen nach dem GNotKG, stellen aber getrennt in Rechnung.
Kann man Notarkosten verhandeln oder sparen?
Nein, die Gebühren sind gesetzlich fixiert und bei jedem Notar gleich.
Das GNotKG schreibt die Sätze verbindlich vor, Rabatte sind nicht erlaubt. Beeinflussbar ist nur der Umfang: Wird kein Notaranderkonto benötigt und erscheinen alle Beteiligten persönlich, entfallen einzelne Zusatzgebühren. Bei einer vermieteten Immobilie können die Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten steuerlich abgeschrieben werden, das klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Quellen und Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere die Gebührentabelle in Anlage 2 zu § 34 sowie das Kostenverzeichnis (KV Nr. 21100 Kaufvertrag, 21200 Grundschuld, 22110 Vollzug, 22200 Betreuung), abrufbar über gesetze-im-internet.de. Die Beträge in der Tabelle sind Richtwerte für einen einfachen Kauf ohne Finanzierung, gerundet. Stand August 2026.
Dieser Beitrag stellt die allgemeine Rechtslage dar und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die genaue Rechnung stellt Ihnen Ihr Notar, steuerliche Fragen gehören zum Steuerberater.
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