Immobilie verkaufen › Energieausweis-Pflicht

Stand: August 2026

Energieausweis beim Verkauf: welcher Ausweis Pflicht ist und was ins Inserat muss

Wer eine Immobilie verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis und muss fünf Angaben daraus in jede Anzeige aufnehmen. Fehlen sie, drohen Bussgelder. Hier steht, welcher Ausweis für Ihr Gebäude gilt, welche Angaben Pflicht sind, welche Ausnahmen es gibt und was das GEG vorschreibt.

Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?

Nach § 87 GEG müssen fünf Angaben aus dem Energieausweis in jede Immobilienanzeige.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach § 87 GEG. Stand August 2026.
PflichtangabeErläuterung
Art des EnergieausweisesBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Endenergiebedarf oder EndenergieverbrauchKennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
Wesentlicher EnergieträgerZum Beispiel Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe
Baujahr des WohngebäudesLaut Energieausweis
EnergieeffizienzklasseSkala von A+ bis H
Diese Angaben gelten für Wohngebäude. Fehlen sie in der Anzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG.

Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?

Ja, beim Verkauf und bei der Vermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht.

Der Verkäufer muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Käufer bei Vertragsabschluss übergeben. Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die früheren Energieeinsparverordnungen abgelöst hat.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, welcher gilt?

Für ältere kleine Wohngebäude ist der Bedarfsausweis Pflicht, sonst besteht Wahlfreiheit.

Welcher Energieausweis für welches Wohngebäude. Stand August 2026.
GebäudeZulässiger Ausweis
Bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, nicht energetisch auf den Stand von 1977 saniertBedarfsausweis Pflicht
Alle anderen WohngebäudeBedarfs- oder Verbrauchsausweis (Wahlfreiheit)
BaudenkmalKein Energieausweis nötig
Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes, der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Verbrauch der Vorjahre.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Ja, Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude sind ausgenommen.

Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt, vorgelegt oder übergeben werden. Dasselbe gilt für kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. In der Anzeige entfallen dann auch die Pflichtangaben.

Was kostet ein Verstoss?

Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld bis zu 10.000 Euro.

Nach § 108 GEG kann geahndet werden, wer keinen Energieausweis vorlegt, falsche Angaben macht oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt. Deshalb sollte der Energieausweis vor der Vermarktung vorliegen.

Quellen und Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere § 80 (Ausstellung und Vorlage), § 85 (Grundsätze), § 87 (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) und § 108 (Bussgeldvorschriften), abrufbar über gesetze-im-internet.de. Baudenkmäler sind nach dem GEG von der Energieausweispflicht ausgenommen. Stand August 2026.

Dieser Beitrag stellt die allgemeine Rechtslage dar und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welcher Ausweis für Ihr konkretes Objekt gilt, klären wir gern im Erstgespräch, ausgestellt wird er durch einen qualifizierten Aussteller.

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