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Stand: August 2026

Energieausweis beim Verkauf: welcher Ausweis Pflicht ist und was ins Inserat muss

Wer eine Immobilie verkauft, braucht einen gueltigen Energieausweis und muss fuenf Angaben daraus in jede Anzeige aufnehmen. Fehlen sie, drohen Bussgelder. Hier steht, welcher Ausweis fuer Ihr Gebaeude gilt, welche Angaben Pflicht sind, welche Ausnahmen es gibt und was das GEG vorschreibt.

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Welche Angaben muessen in die Immobilienanzeige?

Nach § 87 GEG muessen fuenf Angaben aus dem Energieausweis in jede Immobilienanzeige.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach § 87 GEG. Stand August 2026.
PflichtangabeErlaeuterung
Art des EnergieausweisesBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Endenergiebedarf oder EndenergieverbrauchKennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
Wesentlicher EnergietraegerZum Beispiel Gas, Oel, Fernwaerme, Waermepumpe
Baujahr des WohngebaeudesLaut Energieausweis
EnergieeffizienzklasseSkala von A+ bis H

Diese Angaben gelten fuer Wohngebaeude. Fehlen sie in der Anzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG.

Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?

Ja, beim Verkauf und bei der Vermietung ist ein gueltiger Energieausweis Pflicht.

Der Verkaeufer muss den Energieausweis spaetestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Kaeufer bei Vertragsabschluss uebergeben. Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gueltig. Grundlage ist das Gebaeudeenergiegesetz (GEG), das die frueheren Energieeinsparverordnungen abgeloest hat.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, welcher gilt?

Fuer aeltere kleine Wohngebaeude ist der Bedarfsausweis Pflicht, sonst besteht Wahlfreiheit.

Welcher Energieausweis fuer welches Wohngebaeude. Stand August 2026.
GebaeudeZulaessiger Ausweis
Bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, nicht energetisch auf den Stand von 1977 saniertBedarfsausweis Pflicht
Alle anderen WohngebaeudeBedarfs- oder Verbrauchsausweis (Wahlfreiheit)
BaudenkmalKein Energieausweis noetig

Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebaeudes, der Verbrauchsausweis auf dem tatsaechlichen Verbrauch der Vorjahre.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Ja, Baudenkmaeler und sehr kleine Gebaeude sind ausgenommen.

Fuer Baudenkmaeler muss kein Energieausweis ausgestellt, vorgelegt oder uebergeben werden. Dasselbe gilt fuer kleine Gebaeude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzflaeche. In der Anzeige entfallen dann auch die Pflichtangaben.

Was kostet ein Verstoss?

Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld bis zu 10.000 Euro.

Nach § 108 GEG kann geahndet werden, wer keinen Energieausweis vorlegt, falsche Angaben macht oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglaesst. Deshalb sollte der Energieausweis vor der Vermarktung vorliegen.

Quellen und Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Gebaeudeenergiegesetz (GEG), insbesondere § 80 (Ausstellung und Vorlage), § 85 (Grundsaetze), § 87 (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) und § 108 (Bussgeldvorschriften), abrufbar ueber gesetze-im-internet.de. Baudenkmaeler sind nach dem GEG von der Energieausweispflicht ausgenommen. Stand August 2026.

Dieser Beitrag stellt die allgemeine Rechtslage dar und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welcher Ausweis fuer Ihr konkretes Objekt gilt, klaeren wir gern im Erstgespraech, ausgestellt wird er durch einen qualifizierten Aussteller.

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