Immobilie verkaufen › Energieausweis-Pflicht
Stand: August 2026
Energieausweis beim Verkauf: welcher Ausweis Pflicht ist und was ins Inserat muss
Wer eine Immobilie verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis und muss fünf Angaben daraus in jede Anzeige aufnehmen. Fehlen sie, drohen Bussgelder. Hier steht, welcher Ausweis für Ihr Gebäude gilt, welche Angaben Pflicht sind, welche Ausnahmen es gibt und was das GEG vorschreibt.
Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?
Nach § 87 GEG müssen fünf Angaben aus dem Energieausweis in jede Immobilienanzeige.
| Pflichtangabe | Erläuterung |
|---|---|
| Art des Energieausweises | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
| Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch | Kennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr |
| Wesentlicher Energieträger | Zum Beispiel Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe |
| Baujahr des Wohngebäudes | Laut Energieausweis |
| Energieeffizienzklasse | Skala von A+ bis H |
Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?
Ja, beim Verkauf und bei der Vermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht.
Der Verkäufer muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Käufer bei Vertragsabschluss übergeben. Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die früheren Energieeinsparverordnungen abgelöst hat.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, welcher gilt?
Für ältere kleine Wohngebäude ist der Bedarfsausweis Pflicht, sonst besteht Wahlfreiheit.
| Gebäude | Zulässiger Ausweis |
|---|---|
| Bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, nicht energetisch auf den Stand von 1977 saniert | Bedarfsausweis Pflicht |
| Alle anderen Wohngebäude | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis (Wahlfreiheit) |
| Baudenkmal | Kein Energieausweis nötig |
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?
Ja, Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude sind ausgenommen.
Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt, vorgelegt oder übergeben werden. Dasselbe gilt für kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. In der Anzeige entfallen dann auch die Pflichtangaben.
Was kostet ein Verstoss?
Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld bis zu 10.000 Euro.
Nach § 108 GEG kann geahndet werden, wer keinen Energieausweis vorlegt, falsche Angaben macht oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt. Deshalb sollte der Energieausweis vor der Vermarktung vorliegen.
Quellen und Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere § 80 (Ausstellung und Vorlage), § 85 (Grundsätze), § 87 (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) und § 108 (Bussgeldvorschriften), abrufbar über gesetze-im-internet.de. Baudenkmäler sind nach dem GEG von der Energieausweispflicht ausgenommen. Stand August 2026.
Dieser Beitrag stellt die allgemeine Rechtslage dar und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welcher Ausweis für Ihr konkretes Objekt gilt, klären wir gern im Erstgespräch, ausgestellt wird er durch einen qualifizierten Aussteller.
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