Stand: August 2026
Wer eine Immobilie verkauft, braucht einen gueltigen Energieausweis und muss fuenf Angaben daraus in jede Anzeige aufnehmen. Fehlen sie, drohen Bussgelder. Hier steht, welcher Ausweis fuer Ihr Gebaeude gilt, welche Angaben Pflicht sind, welche Ausnahmen es gibt und was das GEG vorschreibt.
Kostenloses Erstgespräch anfragen Unverbindlich. Oder direkt anrufen: 0151 70566673Nach § 87 GEG muessen fuenf Angaben aus dem Energieausweis in jede Immobilienanzeige.
| Pflichtangabe | Erlaeuterung |
|---|---|
| Art des Energieausweises | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
| Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch | Kennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr |
| Wesentlicher Energietraeger | Zum Beispiel Gas, Oel, Fernwaerme, Waermepumpe |
| Baujahr des Wohngebaeudes | Laut Energieausweis |
| Energieeffizienzklasse | Skala von A+ bis H |
Diese Angaben gelten fuer Wohngebaeude. Fehlen sie in der Anzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG.
Ja, beim Verkauf und bei der Vermietung ist ein gueltiger Energieausweis Pflicht.
Der Verkaeufer muss den Energieausweis spaetestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Kaeufer bei Vertragsabschluss uebergeben. Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gueltig. Grundlage ist das Gebaeudeenergiegesetz (GEG), das die frueheren Energieeinsparverordnungen abgeloest hat.
Fuer aeltere kleine Wohngebaeude ist der Bedarfsausweis Pflicht, sonst besteht Wahlfreiheit.
| Gebaeude | Zulaessiger Ausweis |
|---|---|
| Bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, nicht energetisch auf den Stand von 1977 saniert | Bedarfsausweis Pflicht |
| Alle anderen Wohngebaeude | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis (Wahlfreiheit) |
| Baudenkmal | Kein Energieausweis noetig |
Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebaeudes, der Verbrauchsausweis auf dem tatsaechlichen Verbrauch der Vorjahre.
Ja, Baudenkmaeler und sehr kleine Gebaeude sind ausgenommen.
Fuer Baudenkmaeler muss kein Energieausweis ausgestellt, vorgelegt oder uebergeben werden. Dasselbe gilt fuer kleine Gebaeude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzflaeche. In der Anzeige entfallen dann auch die Pflichtangaben.
Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld bis zu 10.000 Euro.
Nach § 108 GEG kann geahndet werden, wer keinen Energieausweis vorlegt, falsche Angaben macht oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglaesst. Deshalb sollte der Energieausweis vor der Vermarktung vorliegen.
Rechtsgrundlage ist das Gebaeudeenergiegesetz (GEG), insbesondere § 80 (Ausstellung und Vorlage), § 85 (Grundsaetze), § 87 (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) und § 108 (Bussgeldvorschriften), abrufbar ueber gesetze-im-internet.de. Baudenkmaeler sind nach dem GEG von der Energieausweispflicht ausgenommen. Stand August 2026.
Nächster Schritt
Sie planen einen Verkauf in Berlin oder Potsdam und sind beim Energieausweis unsicher? Im Erstgespraech ordnen wir Ihre Situation ein, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Am schnellsten direkt am Telefon:
Persönlich durch Michael Azzaro. Rückmeldung werktags innerhalb von 24 Stunden.