Die Betreuung war von Anfang an klar strukturiert, ehrlich und zuverlässig. Fragen wurden schnell geklärt und der gesamte Kaufprozess lief reibungslos bis zum Notartermin. Klare Weiterempfehlung.
Immobilie geerbt: und jetzt?
Sie haben ein Haus oder eine Wohnung in Berlin oder Potsdam geerbt und möchten verkaufen? Michael Azzaro kennt die Besonderheiten bei Erbimmobilien, von der Grundbuchberichtigung bis zur Erbengemeinschaft.
Michael Azzaro
Immobilienmakler · Berlin & Potsdam

Michael Azzaro begleitet den Verkauf geerbter Immobilien in Berlin und Potsdam persönlich: von der Erbscheinprüfung über die Wertermittlung bis zum Notartermin. Bei Erbengemeinschaften koordiniert er die Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Er ist seit Dezember 2015 als Immobilienmakler tätig und hat regelmäßig mit Erbschaftssituationen zu tun. Die Erstberatung ist kostenlos.
★★★★★
„Herr Azzaro hat uns nach dem Tod meines Vaters sehr einfühlsam und professionell durch den gesamten Verkaufsprozess begleitet.“
Familie M., Berlin-Zehlendorf
So läuft der Verkauf einer geerbten Immobilie ab
Der Verkauf einer Erbimmobilie unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem regulären Immobilienverkauf. Bevor überhaupt inseriert werden kann, müssen rechtliche Grundlagen geklärt sein: Liegt ein Erbschein vor? Ist das Grundbuch berichtigt? Gibt es eine Erbengemeinschaft, und wenn ja, sind alle Miterben verkaufsbereit?
Als Makler in Berlin und Potsdam seit Dezember 2015 kenne ich diese Situationen. Ich übernehme die Koordination mit Nachlussgericht, Notar und gegebenenfalls der Erbengemeinschaft. Sie konzentrieren sich auf das, was gerade wirklich wichtig ist.
Was Sie wissen sollten, bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen
Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Erbfall können Sie die Erbschaft noch ausschlagen, etwa wenn die Immobilie überschuldet ist. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, greift unter Umständen die Spekulationssteuer: War die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz des Erblassers und wurde nicht selbst bewohnt, fällt Einkommensteuer auf den Gewinn an. Bei Eigennutzung durch den Erblasser in den letzten drei Jahren vor dem Erbfall entfällt die Steuer in der Regel.
Auch die Erbschaftsteuer ist ein Faktor. Je nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert gelten unterschiedliche Freibeträge. Ein steuerlicher Berater sollte frühzeitig einbezogen werden, ich vermittle Ihnen gerne einen Kontakt.
Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Erben beteiligt sind
Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft, müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Das ist nicht immer einfach. Ich moderiere diese Gespräche neutral und helfe, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten funktioniert, ob Verkauf, Auszahlung einzelner Erben oder Teilungsversteigerung als letztes Mittel.
Häufige Fragen zum Verkauf geerbter Immobilien
Brauche ich einen Erbschein, um die Immobilie zu verkaufen?
Nicht zwingend. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein ersetzen. Ich prüfe mit Ihnen, welche Unterlagen das Grundbuchamt in Ihrem Fall akzeptiert.
Wie lange dauert der Verkauf einer Erbimmobilie?
Rechnen Sie mit 4 bis 8 Monaten vom Erbfall bis zur Schlüsselübergabe. Die Grundbuchberichtigung dauert in Berlin und Brandenburg aktuell 4 bis 12 Wochen. Parallel kann die Vermarktung bereits vorbereitet werden.
Fällt Spekulationssteuer an?
Nur wenn der Erblasser die Immobilie weniger als zehn Jahre besessen hat und sie nicht selbst bewohnt wurde. Wurde sie in den letzten drei Jahren vor dem Erbfall selbst genutzt, entfällt die Steuer in der Regel.
Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist?
Stimmt ein Miterbe nicht zu, kann eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt werden. Das ist die Ultima Ratio. Oft lässt sich vorher eine einvernehmliche Lösung finden.
Kann ich die Immobilie verkaufen, bevor das Grundbuch umgeschrieben ist?
Ja, ein Verkauf ist auch vor der Grundbuchberichtigung möglich. Der Notar benötigt dann den Erbschein oder das notarielle Testament als Legitimation.
Was muss ich beachten, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufen will?
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Berlin oder Potsdam sind mehrere Schritte zu klären: Erbschein oder notarielles Testament beim Grundbuchamt vorlegen, Grundbuch auf den Erben umschreiben lassen, Immobilie bewerten lassen und die Spekulationsfrist prüfen. Bei Erbengemeinschaften müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Wichtig: Die Spekulationsfrist von 10 Jahren (§23 EStG) beginnt mit dem Kaufdatum des Erblassers, nicht mit dem Erbfall. Michael Azzaro berät in Erbschaftssituationen diskret und koordiniert die Abstimmung mit allen Beteiligten. Kostenlose Erstberatung, Rückmeldung in 24 Stunden.
Weitere besondere Verkaufssituationen:
Bewertungen
Was Kunden sagen
Die Kommunikation war sehr zuverlässig und Fragen wurden sehr schnell beantwortet. Die Abwicklung verlief reibungslos. Klare Empfehlung.
Von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin verlief alles strukturiert, transparent und gut vorbereitet. Herr Michael verfügt über eine sehr gute Marktkenntnis und betreut Käufer wie Verkäufer gleichermaßen seriös und lösungsorientiert.
Alle Bewertungen auf Google: Profil öffnen
Wann ein Verkauf nicht der richtige Schritt ist
Nicht in jeder Erbsituation ist der schnelle Verkauf die beste Lösung. Manchmal ist Halten und Vermieten sinnvoller, manchmal muss zuerst die Erbengemeinschaft geklärt werden, und in seltenen Fällen ist eine Teilungsversteigerung das kleinere Übel. Das sage ich Ihnen offen, auch wenn dabei kein Verkaufsauftrag für mich entsteht. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im persönlichen Gespräch. Eine belastbare Einschätzung braucht den Blick auf das konkrete Objekt, nicht ein Formular.
Nächster Schritt
Kostenloses Erstgespräch
15 Minuten, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Wir ordnen Ihre Erbsituation ein und klären die nächsten Schritte, auch dann, wenn ein Verkauf gerade nicht das Richtige ist.
Am schnellsten direkt:
0151 70566673